ALLZEIT GUTE FAHRT

Fahrerlaubnisklassen in der Bundesrepublik Deutschland

Mit dem Inkrafttreten der 3. EU-Führerschein-Richtlinie am 19.01.2013 haben sich verschiedene Änderungen im Fahrerlaubnisrecht ergeben, die Sie in der nebenstehenden Auflistung nachvollziehen können.

Sie erhalten hierzu auch immer wieder eine Verlinkung auf die Seite des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.

Da sich das Fahrerlaubnisrecht sehr komplex gestaltet und aufgrund früherer Fahrerlaubniserwerbe, insbesondere durch die Umstellung vom numerischen auf das alphabetische System im Jahre 1999, sowie zwischenzeitlich erfolgter Änderungen, ergeben sich nicht immer einfach nachvollziehbare Besitzstände.

In der Fahrerlaubnisverordnung Anlage 3, in Verbindung mit Anlage 9 ist eine umfassende Information zu diesem Thema verfügbar.